Ausländerbehörde reagiert nicht? Das können Sie tun!

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Kein Termin bei der Ausländerbehörde? So erzwingen Sie eine Entscheidung.

Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde – wann sie sich lohnt.

Einbürgerung: Monatelang kein Termin? Das müssen Sie nicht hinnehmen.

Niederlassungserlaubnis beantragt – und seit Monaten keine Antwort?

Sie kennen das vielleicht: Sie bekommen keinen Termin bei der deutschen Botschaft, um ein Visum zu beantragen. Die Ausländerbehörde antwortet seit Monaten nicht auf Ihren Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Die Einbürgerungsbehörde vertröstet Sie auf einen Termin nächstes Jahr, in dem Sie überhaupt erst den Antrag stellen dürfen.

Das müssen Sie nicht akzeptieren.

Ihre erste wichtige Erkenntnis:

Ein Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden und muss nicht persönlich gestellt werden, damit der Antrag wirksam gestellt ist. Also müssen Sie weder auf einen Termin warten, noch ein bestimmtes Formular verwenden oder viele Anlagen beifügen oder eine Gebühr bezahlen, um einen Antrag wirksam zu stellen. Wichtig ist allein, dass aus Ihrem Antrag hervorgeht, was Sie wollen.
Bietet die Behörde ein Online Portal oder Formulare zum Download an, sollte man diese natürlich verwenden, wenn man dadurch keine Zeit verliert. Denn es ist praktisch.
Aus Nachweisgründen empfiehlt es sich, einen Antrag nicht mündlich, sondern schriftlich, per E-Mail oder eine Online Plattform der Behörde zu stellen. Bekommen Sie eine Eingangsbestätigung oder ähnliches, bewahren Sie diese auf.
Der ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG, den Sie so selber bestimmen können, ist aus zwei Gründen besonders wichtig.
Erstens: die Fiktionswirkung. Besitzen Sie bereits eine befristete Aufenthaltserlaubnis, und stellen Sie den Antrag vor Fristablauf, so ist Ihr Aufenthalt auch nach Fristablauf legal, selbst wenn sich die Ausländerbehörde noch nicht gemeldet hat. Der Aufenthalt bleibt legal, bis die Ausländerbehörde über Ihren Antrag entschieden hat. Dazu ist keine Ausstellung der Fiktionsbescheinigung nötig. Denn die Bescheinigung dient nur als NACHWEIS des erlaubten Aufenthalts nach Fristablauf, sie ist aber keine VORAUSSETZUNG dafür. Die Fiktionswirkung gilt allerdings nur für die Verlängerung einer bereits bestehenden Aufenthaltserlaubnis oder eines erteilen nationalen Visums.
Zweitens: Untätigkeitsklage – das ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, mit der Sie die Behörde zwingen, endlich über Ihren Antrag zu entscheiden. Ist die Behörde über drei Monate hinweg untätig, so können Sie dagegen klagen. Die Frist zählt ab Ihrer Antragstellung oder aber im laufenden Verfahren nach Ihrer letzten Handlung, nachdem Sie zum Beispiel Rückfragen der Behörde beantwortet haben.
Nun würde ich nicht empfehlen, sofort nach Verstreichen der Frist zu klagen, denn oft hilft auch eine Erinnerung an die Behörde. Denn jeder macht mal Fehler, Nachrichten können untergehen, oder es dauert ausnahmsweise länger wegen Urlaub oder Krankheit.
Ich möchte Ihnen hier aber verdeutlichen, dass Sie sich auch nicht alles gefallen lassen müssen, wenn sich der erste oder der nächste Schritt in ihrem Verfahren weit über drei Monate hinzieht. Sie müssen nicht für viele Monate auf einen Termin warten. Sie müssen nicht akzeptieren, dass sich die Behörde auch nicht auf Ihre Erinnerungsmails meldet oder alle paar Monate immer wieder dieselben Unterlagen anfordert.
Erheben Sie bei Gericht die Untätigkeitsklage, hat die Behörde die Möglichkeit, die Verzögerung zu „entschuldigen“. Ein klarer Fall wäre zum Beispiel eine Situation wie in der Corona Pandemie, wenn die öffentliche Verwaltung durch äußere Ereignisse beeinträchtigt ist.
Ansonsten sind die Anforderungen aber sehr streng. Zum Beispiel akzeptieren die allermeisten Gerichte keine Entschuldigung wegen andauernder Arbeitsüberlastung. Erst kürzlich hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 17.09.2025 (Aktenzeichen 19 E 310/25) die Anforderungen sehr gut zusammengefasst.
Gleichwohl bin ich ein Anhänger davon, die Untätigkeitsklage maßvoll einzusetzen und nicht gleich nach Fristablauf aus Prinzip. Bevor Sie sich zur Untätigkeitsklage entschließen, sollten alle Umstände mit einbezogen werden.
Wie ist Ihr Verfahren bisher gelaufen? Wie läuft es bei anderen Verfahren normalerweise? Wie kommuniziert die Behörde, kündigt sie die Verzögerungen sogar an? Schafft die Behörde Hürden, um überhaupt einen Antrag zu stellen?
Noch eins: aus Erfahrung weiß ich, dass sich viele Ausländer scheuen, zu Gericht zu gehen. Zum Beispiel aus Angst, dass sich die Behörde rächt. Oder aus kulturellen Gründen, sich besser nicht mit der Obrigkeit anzulegen. Meiner Erfahrung nach sind diese Bedenken unbegründet. Normalerweise nimmt es die Behörde sportlich. Und es kann auch Respekt verschaffen, wenn Sie sich nicht alles gefallen lassen.
Bitte beachten Sie, dass wir trotz hoher Sorgfalt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen geben können.
Dieser Beitrag ist auch nicht geeignet, eine individuelle Beratung zu ersetzen.
Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Ich würde mich freuen, Sie hier bald wieder begrüßen zu düfen.