Wir berichten über die Aufenthaltserlaubnis für QUALIFIZIERTE FACHKRÄFTE.
Zum 18. November 2023 treten einige neue Gesetze in Kraft.
Diese sind hier bereits berücksichtigt.
Was sind also die Bedingungen, um die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft zu erhalten?
Und wie läuft das Verfahren?
Hier kommen die acht wichtigsten Punkte:
1. Fachkraft mit akademischer Ausbildung oder Berufsausbildung.
Entweder ist ein anerkannter Hochschulabschluss aus dem Inland oder Ausland erforderlich.
Oder der Ausländer hat eine qualifizierte Berufsausbildung.
Meist dauert so eine Ausbildung drei Jahre.
Die Recherche zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen kann zum Teil durch Datenbanken, zum Teil durch individuelle Prüfungen erfolgen.
Hat der Ausländer keine anerkannte Qualifikation, gibt es auch Möglichkeiten für eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten. Dazu in einem anderen Video mehr.
2. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung:
es muss sich um einen Arbeitsvertrag mit einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber handeln.
Hier erfolgt die Abgrenzung zur so genannten ENTSENDUNG.
Für die Entsendung wäre die ICT Karte die richtige Aufenthaltserlaubnis.
Über diese werden wir in einem anderen Video berichten.
3. Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung:
die Beschäftigung muss typischerweise eine Qualifikation voraussetzen.
Der Ausländer muss aber nicht genau diese Qualifikation besitzen, es reicht, wenn er eine andere hat.
So kann der Arzt zum Beispiel als Vertriebsmitarbeiter arbeiten, was typischerweise ein Betriebswirtschaftler machen würde.
Ausnahme: nicht das Aufenthaltsrecht, sondern das Berufsrecht erfordert eine bestimmte Qualifikation.
Zum Beispiel braucht der Architekt auch die berufsrechtliche Erlaubnis, um eine Aufenthaltserlaubnis für die Arbeit als Architekt zu erhalten.
4. Gehaltshöhe:
das Gehalt muss mindestens ORTSÜBLICH sein. Oft bedeutet das mindestens 3.500 EUR brutto pro Monat.
In manchen Branchen können auch Tarifverträge maßgeblich sein.
Ist der Ausländer bei der Beantragung über 45 Jahre alt, muss er entweder eine bestimmte Gehaltsgrenze erreichen, oder einen Rentenversicherungsnachweis erbringen.
Bei der Blauen Karte EU gibt es auch feste Gehaltsgrenzen und andere Besonderheiten.
Diese haben wir bereits in vorherigen Videos vorgestellt.
5. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit:
Die Ausländerbehörde holt im Rahmen des Visumverfahrens die erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung der Beschäftigung ein.
TIPP VORABZUSTIMMUNG. Der Arbeitgeber kann die Zustimmung schon einholen, bevor der Ausländer das Visum zur Beschäftigung beantragt.
Wir empfehlen die Beantragung der Vorabzustimmung.
6. Versicherungserklärung:
Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen garantieren, dass die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt werden soll.
ACHTUNG: Falsche Erklärungen sind strafbar.
Dies soll davon abschrecken, Scheinarbeitsverhältnisse zu begründen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
7. Gültigkeitsdauer:
die Aufenthaltserlaubnis ist bis zu vier Jahre gültig und kann verlängert werden.
Ist der Arbeitsvertrag befristet, so ist die Aufenthaltserlaubnis so lange gültig wie der Vertrag, plus drei Monate.
8. zum Verfahren für den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis als Qualifizierte Fachkraft:
der Ausländer beantragt das Visum bei der Deutschen Botschaft oder Konsulat in seinem Herkunftsland oder in dem Land, wo er gerade wohnt.
Hat der Ausländer eine europäische Aufenthaltserlaubnis, kann er den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis meist direkt in Deutschland stellen.
Hält sich der Ausländer mit einem Schengen Visum in Deutschland auf, kann er nur in bestimmten Ausnahmefällen die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft direkt in Deutschland beantragen.
Dabei ist es egal, welches Land das Schengen Visum ausgestellt hat.
Eine Beantragung ist auch durch das FAST TRACK Verfahren möglich.
Das macht vor allem Sinn, wenn die Wartezeit für einen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat sehr lang ist.
Die Aufenthaltserlaubnis gibt dem Ausländer nach frühestens drei Jahren die Chance zur Niederlassungserlaubnis.
Sie erlaubt ferner die Familienzusammenführung.
Bitte beachten Sie, dass wir trotz hoher Sorgfalt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen geben können.
Dieser Beitrag ist auch nicht geeignet, eine individuelle Beratung zu ersetzen. Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Ich würde mich freuen, Sie hier bald wieder begrüßen zu dürfen, Ihr Rechtsanwalt Simon Sonnenberg