Migrationspaket II, Entwurf Eckpunktepapier, Stand 21.10.2022

Wir berichten Ihnen über die Planungen der Bundesregierung über das zweite Migrationspaket. Unser Bericht basiert auf dem Eckpunktepapier vom 21. Oktober 2022. Das bedeutet, es ist nicht sicher, dass die folgenden Punkte nächstes Jahr 2023 wirklich Gesetz werden.

Aber eins ist sicher: es geht darum, die Einwanderung von Fachkräften zu vereinfachen und attraktiver zu machen:

Wir stellen Ihnen hier eine Auswahl der Änderungen vor, die insbesondere für Fachkräfte wichtig sind.

1.

Einreisemöglichkeiten zum Zweck der Qualifikationsanalyse; der Ausländer bekommt eine Aufenthaltserlaubnis, um prüfen zu lassen, ob und wie weit seine Ausbildung in Deutschland anerkannt ist; bisher ist die Anerkennung stets dem Visumantrag vorgeschaltet und es bestand nur die Möglichkeit, die Aufenthaltserlaubnis zur Nachholung fehlender Module zu erhalten.

2.

Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche: es gibt schon die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche, allerdings nur wenn ein Hochschulabschluss vorliegt, der in Deutschland anerkannt ist. Diese Anforderung soll verringert werden und durch ein Punktesystem ersetzt werden. Zu den Auswahlkriterien zählen Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter.

3.

Wer zur Teilnahme an einem Sprachkurs eingereist ist, darf nebenher im Umfang von bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Bisher ist die Arbeit ausnahmslos verboten.

4.

Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung mit Berufserfahrung: eine Ausbildung, die in Deutschland anerkannt ist, ist nicht mehr zwingend erforderlich. Es reicht, wenn der Berufs- oder Hochschulabschluss in dem Land anerkannt ist, in dem er erworben wurde.

5.

Senkung der Gehaltsgrenze der Blauen Karte EU: die Blaue Karte EU ist eine privilegierte Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit. Sie ist an eine Mindestgehaltsgrenze von aktuell in der Regel circa 50.000 EUR pro Jahr geknüpft. Diese Grenze soll in Zukunft nach einem neuen Berechnungsschlüssel deutlich reduziert werden.

6.

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte: die Frist zum Erhalt einer Niederlassungserlaubnis beträgt bisher 4 Jahre. Diese Frist soll auf 3 Jahre reduziert werden.

7.

Digitalisierung: Fachkräften soll die digitale Visumantragstellung ermöglicht werden. Die digitalen Schnittstellen zwischen den Visastellen im Ausland und der Ausländerbehörde sollen ausgebaut werden. Alle Behörden sollen digital miteinander kommunizieren und auch größere Datenmengen austauschen können. Ziel ist, dass Fachkräfte und ihre Familien innerhalb von drei Monaten nach dem Visumantrag das Visum erhalten.

8.

Die Einbürgerung: es ist eine Verkürzung der Wartezeit geplant. Die Einbürgerung soll nach 5 statt 8 Jahren möglich sein. Zudem bleibt wie bisher die Möglichkeit, die Wartezeit um 2 Jahre zu verkürzen. Und es soll erlaubt werden, seine bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Bisher ist die doppelte Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen vorgesehen.