Chancen-Aufenthalsrecht ChAR Voraussetzungen Adressaten

Das Chancen-Aufenthaltsrecht für Ausländer gilt seit dem 01.01.2023. An wen richtet sich diese neue Aufenthaltserlaubnis? Und was sind die Voraussetzungen?

  1. Adressaten des Chancen-Aufenthaltsrechts

Das Chancen-Aufenthaltsrecht richtet sich an Ausländer, die sich mit einer Duldung in Deutschland aufhalten. Es ist die erste Stufe für den Weg weg von der Duldung zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis auf der zweiten Stufe.

Die Chancen Aufenthaltserlaubnis ist relativ einfach zu bekommen, da zum Beispiel weder Pass noch Lebensunterhaltssicherung noch Einreise mit Visum erforderlich sind. Die Chancen-Aufenthaltserlaubnis ist für 18 Monate gültig und kann nicht weiter verlängert werden.

Während der 18 Monate hat der Ausländer die Chance, weitere Voraussetzungen zu erfüllen, die für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erforderlich sind. Er hat also 18 Monate Zeit, sich zum Beispiel um einen Pass zu bemühen, Deutschkenntnisse zu verbessern, einen Job oder Ausbildung aufzunehmen, also den Lebensunterhalt zu sichern. Hieraus ergeben sich dann planbare und langfristige Aufenthaltsperspektiven.

Sobald der der Ausländer diese Voraussetzungen erfüllt, kann er in der Regel eine langfristige Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG oder zu einem anderen Zweck, zum Beispiel zur Beschäftigung, bekommen. § 25a AufenthG regelt das Aufenthaltsrecht für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige, und § 25b AufenthG die Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration.

Haben Sie also die Chancen Aufenthaltserlaubnis erhalten, sollten Sie einen Plan haben, welche Aufenthaltserlaubnis Sie im Anschluss haben wollen, und welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen. Dabei beraten wir Sie gerne. Erfüllen Sie nach 18 Monate nicht die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis, fallen Sie zurück auf den Status der Duldung.

  1. Was sind die Voraussetzungen?

Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG

Der Ausländer muss eine Duldung besitzen. Denkbar ist auch eine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis, das müsste mit der Ausländerbehörde im Einzelfall abgesprochen werden.

Voraufenthaltszeiten: der Ausländer muss sich zum 31. Oktober 2022 seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufgehalten haben. Dabei ist eine Kurzzeitige Unterbrechungen von bis zu 3 Monate kein Problem.

Für Familienangehörige, die die Chancen Aufenthaltserlaubnis mit erwerben möchten, kann von der Dauer des Voraufenthalts abgesehen werden.

Erforderlich ist ein Bekenntnis zur freiheitlichen Demokratischen Grundordnung durch persönlich unterschriebene Erklärung.

Keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer in Deutschland begangenen vorsätzlichen Straftat.  Kein Problem sind Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder von bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nur von Ausländern begangen werden können, oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten

Keine falschen Angaben oder Identitätstäuschung: keinen Anspruch hat, wer wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit getauscht hat und dadurch seine Abschiebung verhindert.

Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.