In unserem vorherigen Beitrag auf unserem YouTube Kanal habe ich Ihnen eine Übersicht über die typischen Aufenthaltserlaubnisse für ausländische Unternehmer in Deutschland gegeben. Dieser Beitrag gilt für Ausländer, die keine Staatsbürger der Europäischen Union sind, so genannte Drittstaatsangehörige.
Hier möchten wir auf die Aufenthaltserlaubnis für Selbständige Investoren tiefer eingehen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: die folgenden Bedingungen gelten für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist keine Voraussetzung zur Gründung einer GmbH. Sie können eine GmbH auch gründen und führen, ohne sich in Deutschland aufzuhalten.
Zurück zum Thema: Was sind also die Bedingungen, um die Aufenthaltserlaubnis als selbständiger Investor zu erhalten? Und wie läuft das Verfahren?
- Selbständigkeit. Das heißt, Sie sind Inhaber des deutschen Unternehmens und Sie führen es. Bei einer GmbH sind Sie zum Beispiel Gesellschafter und Geschäftsführer. Ist die Gesellschafterin der GmbH wiederum eine ausländische Gesellschaft, sollten Sie deren gesetzlicher Vertreter sein.
- Es muss ein Interesse der Deutschen Wirtschaft an Ihrem Unternehmen bestehen: Ihre Geschäftsidee muss zum wirtschaftlichen Umfeld passen, bestenfalls eine Lücke füllen. Sie sollte nicht bestehendes Gewerbe verdrängen oder zu einem Überangebot führen. Zudem positiv sind Schaffung von Arbeitsplätzen und Gewinn. Besonders gerne werden Beitrag zu Innovation und Forschung und Entwicklung gesehen.
- persönliche Eignung: Sie sollten über Erfahrung in dem Geschäftsbereich verfügen, bestenfalls mit Bezug zu Deutschland oder Europa. Sie sollten Englisch oder Deutsch beherrschen.
- Zum Verfahren: sie beantragen das Visum bei der Deutschen Botschaft oder Konsulat in dem Land, wo Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur Erklärung der genannten Voraussetzungen bringen Sie einen Businessplan mit. Bei der Erstellung des Businessplans unterstützen wir Sie gerne. Der Beamte führt auch ein Gespräch mit Ihnen. Nach Bestätigung des Businessplans durch die IHK bekommen sie das Visum, reisen nach Deutschland ein und bekommen die Aufenthaltserlaubnis. Diese ist für ein bis drei Jahre gültig und wird verlängert, wenn Sie die Planungen aus dem Businessplan in etwa erreichen.
Es gibt Ausnahmen, dass Sie das Verfahren nicht über die Botschaft führen müssen, sondern direkt bei einer Ausländerbehörde den Antrag stellen können. diese Ausnahmen gelten für bestimmte Nationalitäten wie USA oder Großbritannien. Oder für Drittstaatsangehörige, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis eines europäischen Staates besitzen.
Die Aufenthaltserlaubnis als Selbständiger gibt Ihnen nach frühestens drei Jahren die Chance zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis), wenn Sie das Geschäftskonzept erfolgreich umgesetzt haben.
Sie erlaubt Ihnen ferner die Familienzusammenführung.
Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.