Die deutsche Botschaft in China hat ein Merkblatt zur „Beantragung eines Visums zur Wiedereinreise“ veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um ein besonderes Verfahren, das Deutsche Botschaften in anderen Ländern so nicht anbieten.
Was ist der Vorteil des Visums zur Wiedereinreise?
Das Visum zur Wiedereinreise soll der Aufenthalt in Deutschland zum ursprünglichen Zweck durch ein vereinfachtes Verfahren schnell (binnen 4 Wochen) und weniger bürokratisch ermöglichen, wenn die Aufenthaltserlaubnis während des Aufenthalts in China erloschen ist.
Welche Situation soll das Visum zur Wiedereinreise regeln?
Es geht um Chinesen, die während ihrer Reise nach China ihre gültige deutsche Aufenthaltserlaubnis verloren haben, weil
- Sie die Karte verloren haben; oder
- Die Aufenthaltserlaubnis befristet war, und die Frist während des Aufenthalts in China abgelaufen ist; oder
- Der Aufenthaltstitel erloschen ist, weil sie sich zu lange im Ausland aufgehalten haben (in der Regel 6 Monate – lesen sie zu diesem Problem und Lösungen auch unsere anderen Artikel)
Welche Situation soll das Visum zur Wiedereinreise nicht regeln?
Laut Merkblatt nicht geregelt ist die Ausstellung eines neuen Passes in China. In diesem Fall könne der Ausländer mit neuem und altem Pass und der Aufenthaltserlaubnis wieder nach Deutschland reisen.
Hinweis der Kanzlei Sonnenberg: VORSICHT! Das Merkblatt ist an dieser Stelle unvollständig oder missverständlich. Denn häufig ist in dieser Situation auch der oben genannte Fall erfüllt, dass die Aufenthaltserlaubnis befristet war, und die Frist während des Aufenthalts in China abgelaufen ist. Denn die maximale Gültigkeitsdauer einer Aufenthaltserlaubnis ist stets durch die Gültigkeit des Passes begrenzt. Ein neues Visum ist also nur dann nicht erforderlich, wenn der neue Pass vor Ablauf des alten Passes erteilt wurde und die Rückreise vor Ablauf des alten Passes erfolgt.
Ob der Verlust der Niederlassungserlaubnis umfasst ist, ist im Merkblatt nicht erwähnt. Nach unserer Auffassung wird man hier differenzieren müssen:
- Ist die Gültigkeitsdauer der Niederlassungserlaubnis Karte abgelaufen (in der Regel weil der Pass abgelaufen ist), erscheint ein Visum der Wiedereinreise möglich, um bei der Ausländerbehörde die Ausstellung der neuen Karte zu veranlassen.
- Ist die Niederlassungserlaubnis wegen des zu langen Aufenthalts in China erloschen, erscheint ein Visum zur Wiedereinreise nicht möglich. Denn das Visum zur Wiedereinreise wird zu einem bestimmten Aufenthaltszweck erteilt, die Niederlassungserlaubnis ist jedoch an keinen Aufenthaltszweck gebunden.
Wer kann ein Visum zur Wiedereinreise beantragen?
Das Visum zur Wiedereinreise können Chinesen beantragen, wenn
- Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis aus dem oben genannten Grund verloren haben; und
- Sie wollen zum selben Zweck wieder nach Deutschland zurückkehren, zu dem die erloschene Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde; und
- Sie stellen den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis
Hinweis der Kanzlei Sonnenberg: die Berechnung der Frist zur Stellung des Antrags auf Wiedereinreise kann im Einzelfall schwierig sein und sollte von einem fachkundigen Berater geprüft werden. Denn neben der offensichtlichen Befristung des Aufenthaltstitels können noch Fristen der zulässigen Aufenthaltsdauer im Ausland laufen, die wiederum unterschiedlich lang sein können (in der Regel sechs oder zwölf Monate). Auch der Nachweis des Erlöschungszeitpunkts sollte durch eine Erklärung der Ausländerbehörde eingeholt werden.
Weitere Hinweise der Kanzlei Sonnenberg:
Grundsätzlich ist die Absicht der Botschaft, ein schnelles und vereinfachtes Visum Verfahren anzubieten, zu begrüßen. Unklare Details können wir durch praktische Erfahrung klären und mit Ihnen teilen.
Wenn Sie sich in China aufhalten, können Sie auch Maßnahmen zur Vermeidung von Problemen treffen:
Sie können die Verlängerung der Ausreisefrist bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie können auch die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vor Fristablauf beantragen, ohne persönlich anwesend sein zu müssen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. So vermeiden Sie Unterbrechungen in der Aufenthaltszeit und Verlängerung der Wartezeit zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis.
Foto: unsplash.com / Li Yang