Ihre befristete Deutsche Aufenthaltserlaubnis läuft bald ab, während Sie sich im Ausland aufhalten. Sie können nicht rechtzeitig vor Ablauf nach Deutschland zurückkommen, um zur Ausländerbehörde zu gehen. Aber Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis läuft ab. Was können Sie tun, damit Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht ungültig wird?
Wir haben dieses Problem schon oft und gerade in den Corona-Wintermonaten erlebt. Zum Beispiel sind Flüge storniert, sie dürfen wegen Lockdown nicht ausreisen, Sie kümmern sich um Verwandte im Ausland.
Hier die 5 Tipps der Rechtsanwaltskanzlei Sonnenberg.
1. Antrag auf Verlängerung stellen, bevor die Aufenthaltserlaubnis abläuft. Sie schicken einen Antrag an die Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes in Deutschland – nicht an die Botschaft! –, zum Beispiel per E-Mail oder Fax. Denn: ein Antrag muss nicht persönlich gestellt werden, damit er rechtzeitig erfolgt.
2. Fiktionsbescheinigung anfordern; die Fiktionsbescheinigung bescheinigt die rechtzeitige Antragstellung, und dass die Befristung der Aufenthaltserlaubnis verlängert ist, meist für drei bis sechs Monate. Mit der Bescheinigung können Sie einreisen. Aber wie kommen Sie an die Bescheinigung, wenn Sie noch im Ausland sind? Sie können zB den Anwalt mit der Abholung beauftragen. Manche Ausländerbehörden schicken die Bescheinigung auch per Post an Ihre deutsche Wohnanschrift. Dann können Sie sich das Dokument weiterleiten lassen.
3. Lassen Sie sich nicht mit „Fantasiebescheinigungen“ abwimmeln. Manche Ausländerbehörden verwenden eigene Formulare, um sich Zeit zu sparen. Damit können Sie nicht die Grenze passieren. Bestehen Sie auf die Fiktionsbescheinigung, Sie haben einen Anspruch darauf.
4. Niederlassungserlaubnis: Die Ausführungen gelten nicht, wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis haben. Denn die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Nur die Gültigkeit der Karte ist an die Gültigkeit des Passes gebunden. Läuft die Karte ab, bleibt Ihr Aufenthaltsrecht aber bestehen. Wie Ihre Nationalität. Die verlieren Sie auch nicht, nur weil der Pass abläuft. Sie können mit der abgelaufenen Niederlassungserlaubniskarte, dem alten Pass und dem neuen Pass einreisen.
5. Denken Sie daran, dass Sie spätestens sechs Monate nach Ausreise wieder nach Deutschland zurückreisen müssen. Sonst erlischt die Aufenthaltserlaubnis. Für manche Aufenthaltserlaubnisse beträgt die Frist zwölf Monate. Es besteht aber di Möglichkeit, die Verlängerung der Frist zu beantragen. Zu diesem Thema habe ich ein Video auf diesem Kanal veröffentlicht.
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