Die Arbeit der deutschen Auslandsvertretungen in China ist durch die Corona-Epidemie stark beeinträchtigt. Dies hat großen Einfluss auf die geschäftlichen und privaten Aktivitäten von Chinesen in Deutschland.
Wozu brauchen Chinesen die Unterstützung der Deutschen Botschaft und Konsulate?
Die Mitwirkung der deutschen Auslandvertretungen ist erforderlich für die Erteilung von Visa für kurzfristige Aufenthalte (zB Geschäftsreise oder Besuch) oder langfristige Aufenthalte (zB Studium, Familie, Arbeit) in Deutschland. Sie ist ferner wichtig zur Legalisierung von chinesischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland (zB Geburtsurkunde, Geschäftslizenz) oder zur Beglaubigung von Unterschriften (zB Handelsregisteranmeldung einer GmbH).
Wie sehen die Bearbeitungszeiten aus?
Seit Anfang 2020 haben sich Bearbeitungszeiten sehr deutlich verlängert. Hierfür gibt es mehrere Gründe:
Im Bereich der Visum-Verfahren hat das deutsche Auswärtige Amt zusätzliche hohe Anforderungen eingeführt. Wir haben hier bereits darüber berichtet. Diese Umstände führen zu sehr deutlichen Verfahrensverzögerungen.
Die deutschen Auslandsvertretungen leiden zunehmend an Personalmangel. Die deutschen Mitarbeiter wechseln etwa spätestens alle zwei bis drei Jahre ihren Arbeitsort in ein anderes Land. Weggehende Mitarbeiter können wegen der chinesischen Quarantäneregeln, fehlenden Flugverbindungen etc. nicht zeitnah durch neue Mitarbeiter ersetzt werden. Infolge der Lockdowns, insbesondere in Shanghai ist das Interesse nachrückender Mitarbeiter gesunken, und Mitarbeiter und ihre Familien haben plötzlich das Land verlassen ohne die Absicht wiederzukommen.
Insbesondere das Generalkonsulat Shanghai hat nach seiner Widereröffnung nach dem Lockdown besonders lange Wartezeiten. Heute, im Juli 2022 gibt es keine Termine zur Beantragung von Arbeitsvisa, weil zunächst Familien und Studenten bearbeitet werden. Neben akutem Personalmangel kommt ein erheblicher Arbeitsrückstand hinzu, da die gesamte Bearbeitung während des Lockdowns eingestellt ist.
Kann ich mir aussuchen, welches Konsulat oder Botschaft ich kontaktiere, damit es schneller geht?
Die Zuständigkeit der Konsulate und der Botschaft richtet sich nach der Provinz, aus der das das Dokument stammt, um das es geht, oder wo die Person, die einen Antrag stellen oder eine Unterschrift beglaubigen lassen möchte, ihren Aufenthalt hat. Diese Zuständigkeit hat besondere Bedeutung, wenn die Bearbeitung nicht nur langsam ist, sondern eingestellt ist, bis irgendwann ein Lockdown beendet ist.
Als in Shanghai der Lochkown anhielt, stellten wir eine Anfrage an das DeutscheGeneralkonsulat Shanghai, ob es Ausnahmen gibt. Wir erhielten die Antwort, dass man auch in Zeiten des Lockdowns an diese Zuständigkeitsregeln festhält. Wer also zum Beispiel in Zhejiang wohnt und dringend eine Handelsregisteranmeldung unterschreiben muss, darf nicht ausnahmsweise zur Botschaft nach Beijing oder dem Konsulat in Guangzhou gehen. Wer seine Geburtsurkunde aus Jiangsu legalisieren möchte, kann ebenfalls nicht woanders hingehen, sondern musste warten, bis das Deutsche Konsulat in Shanghai wieder geöffnet ist.
Sollten die deutschen Auslandsvertretungen in China in Zukunft wieder von einem Lockdown betroffen sein, hoffen wir auf Ausnahmen von der strengen Zuständigkeitsregel.
Welche legale Vermeidungen gibt es für den Betroffenen kurzfristig?
Ob und wie Sie trotz der Schließung oder langsamen Bearbeitung Ihr Anliegen voranbringen können, kommt darauf an, worum es geht:
Visa-Verfahren:
Schengen-Visa für Kurzaufenthalte werden von anderen EU Ländern weiterhin großzügiger erteilt. Mit dem Schengen-Visum eines anderen Landes ist auch eine Reise nach Deutschland erlaubt, wenn bei Beantragung eben dieser Reiseplan auch erklärt wurde. Unter sehr beschränkten Voraussetzungen ist es auch möglich, in Deutschland eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, obwohl man nur mit einem (ausländischen) Schengen-Visum eingereist ist. Dies sind meist Situationen, in denen eine Rückreise zur Nachholung des Visumverfahrens für Aufenthaltserlaubnis nicht zumutbar ist und sich der Aufenthaltsgrund unvorhersehbar ergibt. Selbstverständlich darf diese Situation nicht vorab missbräuchlich geplant sein. Denn der Grundsatz lautet: für einen langfristigen Aufenthalt muss man ein Visum für diesen Aufenthaltszweck beantragen.
Wer nun in China ein Visum beantragen möchte und gute Erfolgsaussichten hat, dies aber nicht kann, weil nach der Zuständigkeit (siehe oben) das Konsulat geschlossen ist oder keine zeitnahen Termine anbietet, kann bei der deutschen Auslandsvertretung in einem anderen Land den Antrag stellen, wenn er für das andere Land eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Er kann auch bei einer anderen deutschen Auslandsvertretung in China den Antrag stellen, wenn er den Wohnsitz dorthin verlegt hat.
Unterschriftsbeglaubigungen:
vorab ist zu prüfen, ob wirklich eine Unterschriftsbeglaubigung nötig ist. Angelegenheiten lassen sich zum Beispiel so lösen, dass in China eine original Vollmacht ohne Beglaubigung unterschrieben wird, und der Bevollmächtigte in Deutschland das Rechtsgeschäft beim Notar beglaubigen lässt.
Ist die Unterschriftsbeglaubigung zwingend erforderlich, kann der Unterzeichnende prüfen, ob er seinen Wohnsitz in den Zuständigkeitsbereich eines Konsulats/Botschaft verlegen kann, wo zeitnah Termine verfügbar sind. Oder der Unterzeichnende reist nach Hong Kong oder ins Ausland, um dort die Unterschrift bei einem Notar zu leisten. Das muss nicht unbedingt mit einem Schengen Visum (siehe oben) nach Deutschland sein. Viele Notarurkunden aus dem Ausland oder Hong Kong sind direkt mit „Apostille“ in Deutschland anerkannt, ohne dass noch eine Legalisierung nötig wäre.
Legalisierung von Chinesischen Urkunden:
Hier ist leider kein Ausweg möglich. Es bleibt nur die Möglichkeit zu prüfen, ob ausnahmsweise von der Legalisierung abgesehen werden kann.
Denn die Legalisierung vollzieht sich in mehreren Schritten. Die chinesische Urkunde, um die es geht, wurde an einem bestimmten Ort ausgestellt. Hiervon erstellt ein dort zuständiger Notar eine Beglaubigung, sodann erfolgt von dem chinesischen Amt für Auswärtige Angelegenheiten dieser Provinz eine Zwischenbeglaubigung. Nach dieser Provinz richtet sich dann die Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretung. Ist diese geschlossen, kann man nicht auf eine andere Auslandsvertretung wechseln.
Disclaimer:
Diese Auskünfte erfolgen ohne Gewähr. Sie sind nicht geignet, eine individuelle Beratung zu ersetzen.